Zum Hauptinhalt springen

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für Bestellungen über das Händler-Portal von KARTENSCHEUNE Uwe Triebel

1. Allgemeines

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle - auch zukünftige Lieferungen. Widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn und soweit wir sie für den jeweiligen Vertragsabschluss schriftlich anerkennen. Unsere Angebote sind freibleibend. Für den jeweiligen Vertrag gilt unsere Auftragsbestätigung bezüglich Preis, Menge, Lieferzeit, Lieferbedingungen usw. Geringfügige Abweichungen in Form, Farbe, Gewicht und Material, sowohl im Hinblick auf die Auftragsbestätigung als auch im Hinblick auf ausgegebene Proben oder Muster, bleiben uns vorbehalten und sind als auftragsgleiche Sache vereinbart, sofern sie unerheblich sind und nicht der Kunde bei Auftragserteilung schriftlich ein besonderes Interesse an abweichungsfreier Erfüllung geäußert hat. Unsere vertraglichen Pflichten sind durch den Auftrag und diese Bedingungen abschließend bestimmt. Wir teilen binnen einer Woche mit, ob wir den Auftrag annehmen oder ablehnen. Geht keine Auftragsbestätigung oder Ablehnung ein, so gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung. Der Inhalt des Vertrages bestimmt sich dann nach unserer Auftragsbestätigung.

2. Lieferzeit

Lieferzeiten gelten nur annähernd. Bestellungen werden in der Regel innerhalb der beiden folgenden Werktage ausgeliefert. Müssen Möbel bestellt werden, verzögert sich die Lieferung entsprechend der Lieferzeiten der Möbelproduzenten. Wird eine annähernd bestimmte Lieferzeit erheblich überschritten, kann der Kunde uns schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Das Gleiche gilt, wenn ein verbindlich bestätigter Liefertermin (bestimmtes Datum) überschritten wird. Nach Ablauf dieser Nachfrist stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu, wobei ihm der Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung nur dann zusteht, wenn in Bezug auf die Überschreitung des Termins mindestens grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Unvorhergesehene höhere Gewalt bzw. Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, wie zum Bespiel Naturereignisse, Krieg, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Feuer, Explosion, Streik, Aussperrung, Verzögerungen der Anlieferung von Rohstoffen oder Energie, behördliche Verfügungen usw., verlängern die Fristen entsprechend. Dauert die Störung länger als drei Monate, bestimmen sich die Rechte beider Parteien nach den gesetzlichen Bestimmungen. Teillieferungen auf den Gesamtauftrag bleiben uns vorbehalten. Wir sind berechtigt, für ausgeführte Teilleistungen Zwischenrechnungen auf die gelieferten Leistungen zu stellen.

3. Aufwendungsersatz

Wird der Vertrag aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind, einvernehmlich oder kraft Gesetzes beendet, behalten wir uns bei Sonderbestellungen vor, die für Transport-, Lager- und Produktionskosten entstandenen Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe des Aufwendungsersatzes wird auf 25% des Auftragswerts des Rechnungsbetrags begrenzt. Ein eventuell bestehendes Recht auf Schadensersatz ist hiervon nicht betroffen. Sonderbestellungen sind hier Bestellungen, die nicht im Lager verfügbar sind sondern wofür Ware extra angeschafft werden muss.

4. Verwendung bei Versand an Handelspartner

Der Einzelhandels-Kunde verpflichtet sich, die bestellte Ware ausschließlich an private oder gewerbliche Endverbraucher zu liefern und zu verkaufen. Der Einzelhandels-Kunde verpflichtet sich, den Vertragsabschluss vertraulich zu behandeln.  Alle nicht offenkundigen Einzelheiten der Geschäftsbeziehung (kaufmännische und/oder technische) stellen Geschäftsgeheimnisse dar. Dies gilt insbesondere gegenüber den Vertragspartnern des Kunden, an die der Kunde unsere Ware liefert oder verkauft; diese sind durch den Kunden entsprechend zu verpflichten.

5. Versand an Handelspartner

Der Versand erfolgt auf Rechnung und auf Gefahr des Einzelhandels-Kunden. Letzteres gilt auch dann, wenn die Versandkosten von uns getragen werden.
Versandkosten für Lieferungen innerhalb Deutschlands bei Bestellungen über das Händler-Portal:

Auftragswert unter € 50,00 = € 6,95 netto Versandpauschale
Auftragswert € 50,00 bis unter € 150,00 = € 4,95 netto Frachtkostenanteil
Auftragswert ab € 150,00 = frachtfrei

6. Zahlungsbedingungen für Handelspartner

Unsere Preise verstehen sich ab unserem Lager ausschließlich Verpackung, Versand und Versicherungen in Euro,  zuzüglich der am Tage der Auslieferung jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.  Unsere Rechnungen sind ohne Abzüge 30 Tage nach Zugang beim Handelspartner fällig und zu leisten. Ermächtigt uns der Kunde, die von ihm zu entrichtenden Zahlungen aufgrund unserer Lieferungen bei Fälligkeit zu Lasten seines Kontos einzuziehen, so wird die Rechnung mit 3% rabattiert.  Bei Widerruf der Einzugsermächtigung hat der Kunde die höheren Aufwände des Inkassos für individuelle Rechnungszahlungen zu ersetzen. Bei Überschreitung des Zahlungsziels kommt der Kunde in Verzug; einer Mahnung bedarf es hierfür nicht. Ab Verzugseintritt betragen die Verzugszinsen 5% oberhalb des jeweils aktuellen Basiszinses. Wenn keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen worden sind, sind wir berechtigt, gegen Vorauskasse oder Nachnahme zu liefern. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen; im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts wegen anderer Ansprüche als solcher auf Nacherfüllung nur befugt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unbestritten sind. Sein Zurückbehaltungsrecht aus Anspruch auf Nacherfüllung ist auf den einfachen Wert der Nacherfüllung begrenzt.
Verschlechtern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden oder ändern sich dessen rechtliche Verhältnisse, sind wir berechtigt, Zahlungsvereinbarungen und Zahlungsziele für noch zu liefernde Ware zu widerrufen. Weiterhin sind wir berechtigt, für sämtliche noch ausstehende Lieferungen unter Fortfall des vereinbarten Zahlungsziels sofortige Barzahlung vor Absendung der Ware und Erfüllung früherer Warenlieferung zu verlangen. Die gleichen Rechte stehen uns zu, wenn der Kunde mit einer fälligen Zahlung länger als 14 Tage in Verzug ist.

7. Eigentumsvorbehalt bei Lieferungen an Handelspartner

Unsere Lieferungen bleiben bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch bis zur Erfüllung einer etwaigen Saldoforderung, unser Eigentum (Vorbehaltsware), auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Der Kunde hat Vorbehaltsware mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für uns zu verwahren. Er ist verpflichtet, uns jeden Standortwechsel der Vorbehaltsware unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Er ist nur berechtigt, diese Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb zu seinen üblichen Geschäftsbedingungen und nur so lange, wie er sich nicht in Verzug befindet, zu veräußern. Der Kunde tritt für diesen Fall seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware bereits jetzt an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Er ist verpflichtet, unsere Rechte beim Weiterverkauf der Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter in die Vorbehaltsware oder die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Kunde unter Hinweis auf das Vorbehaltseigentum der Pfändung bzw. dem Zugriff des Dritten zu widersprechen und uns unter Beifügen der erforderlichen Unterlagen, bei Pfändungen insbesondere der Kopie des Pfändungsprotokolls, hiervon unaufgefordert und unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu unterrichten, damit wir Drittwiderspruchsklage erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und/oder außergerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung zu erstatten, haftet der Kunde für den Ausfall.Verstößt der Kunde gegen die vorstehenden Pflichten oder kommt er in Zahlungsverzug oder gerät er in Zahlungsunfähigkeit, sind wir berechtigt, ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Kunden die sofortige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Ware und/oder die unmittelbare Besitzverschaffung hierüber zu verlangen. Nach dieser Rücknahme sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware freihändig zu verwerten und den Erlös auf die Verbindlichkeiten des Kunden anzurechnen. In der Zurücknahme oder der Pfändung der Vorbehaltsware liegt nicht die Erklärung des Rücktritts vom Vertrag, es sei denn, dieser wird ausdrücklich erklärt. Wenn der Wert der für uns bestellten Sicherheiten unsere Saldoforderungen insgesamt um mehr als 20% übersteigt, sind wir auf schriftliches Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

8. Gewährleistung und Haftung

Wir leisten Gewähr entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Ansprüche aus Mängeln verjähren in einem Jahr, sofern sich die Haftung nicht auf eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bezieht. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich zu überprüfen (§ 377, 378 HGB). Erkennbare Mängel hat er innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen, verborgene Mängel unverzüglich nach Erkennbarkeit. Dem Kunden steht im Fall mangelhafter Leistung nur ein Nacherfüllungsanspruch (Beseitigung des Mangels innerhalb einer angemessenen Frist oder mangelfreie Nachlieferung) zu. Weitere gesetzliche Rechte (Rücktritt oder Minderung, Schadens- oder Aufwendungsersatz) stehen dem Kunden nur zu, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder unzumutbar ist. Das Gleiche gilt, wenn wir die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigern, es sei denn, wir verweigern, weil die Nacherfüllung für uns nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre. Eine Nacherfüllung gilt erst als fehlgeschlagen, wenn wir erfolglos zwei Nacherfüllungsversuche vorgenommen haben. Unsere Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Sachmängel oder Schäden, die nach Gefahrübergang beim Kunden durch natürliche Abnutzung, übermäßige Beanspruchung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- und Witterungseinflüsse oder durch ungeeignete oder unsachgemäße Behandlung entstehen. Der Rücktritt wegen nicht vertragsgemäßer Leistung ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist oder der Kunde den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, allein oder überwiegend zu vertreten hat. Wir haften für entgangenen Gewinn und andere Vermögensschäden nur, wenn der Kunde Schadensersatz statt der ganzen Leistung beanspruchen kann. Wir haften außerhalb wesentlicher Vertragspflichten nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern sich die Haftung nicht auf eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bezieht. Unsere Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9. Schutzrechte

Von uns gelieferte Artikel, Motive, Zusammenstellungen usw. sind urheberrechtlich oder geschmacksmusterrechtlich geschützt. Der Kunde ist lediglich berechtigt, die Ware im Rahmen seines Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Es ist ihm jedoch verboten, solche Artikel, Motive oder Gestaltungen zu kopieren oder in irgendeiner Form zu vervielfältigen.

10. Schlußbestimmungen

Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages einschließlich dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das gilt auch für eine Abrede, diese Bedingungen zu ändern. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Kaufrechts. Sollten Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags nicht berührt werden. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Regelungslücke soll eine angemessene Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrags gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss des Vertrags oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung des Punkts bedacht hätten. Erfüllungsort für alle Leistungen ist Magdala. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag (auch solche im Urkunds- und Wechselprozess und im Mahnverfahren) ist Jena, soweit der Kunde Kaufmann, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Ist der Kunde kein Kaufmann, wird als Gerichtsstand ebenfalls Jena vereinbart, falls der Kunde zur Zeit der Klageerhebung keinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt und/oder seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat oder dorthin verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt ist.

KARTENSCHEUNE Uwe Triebel
März 2024